Das Konsumcannabisgesetz – kurz erklärt.

Seit April 2024 regelt das KCanG den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

KCanG – offizieller Gesetzestext

25 g

dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit mitführen

50 g

maximale Abgabe pro Mitglied und Monat (ab 21 Jahren)

30 g

maximale Monatsmenge für 18- bis 21-Jährige, max. 10 % THC

7 / 5

Samen bzw. Stecklinge pro Monat für den Eigenanbau

Häufige Fragen

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.