Das Konsumcannabisgesetz – kurz erklärt.
Seit April 2024 regelt das KCanG den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
KCanG – offizieller Gesetzestext25 g
dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit mitführen
50 g
maximale Abgabe pro Mitglied und Monat (ab 21 Jahren)
30 g
maximale Monatsmenge für 18- bis 21-Jährige, max. 10 % THC
7 / 5
Samen bzw. Stecklinge pro Monat für den Eigenanbau
Häufige Fragen
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
